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IDF
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Israelisches Recht
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1948 verabschiedete das neugegründete Israel die Rechts- und Verwaltungsordnung, die festlegte, dass die im Land vor der Unabhängigkeit geltenden Gesetze in Kraft bleiben, sofern sie nicht den in der Unabhängigkeitserklärung festgelegten Grundsätzen sowie den später von der Knesset verabschiedeten Gesetzen widersprechen. Daher gehören zum heutigen israelischen Recht Elemente des bis 1917 gültigen osmanischen Rechts, Gesetze aus der Zeit des Britischen Mandats, in denen sich das englische Gewohnheitsrecht niederschlug, Elemente des jüdischen religiösen Gesetzes und Aspekte anderer Systeme. Das Hauptmerkmal des israelischen Rechts ist jedoch das seit 1948 gewachsene, umfangreiche Korpus neuer eigener Gesetze dem Gebiet des vom Gesetzgeber geschaffenen, kodifizierten Rechts und des durch Urteile gebildeten, nicht kodifizierten Rechts.
Nach der Staatsgründung wurde die Knesset bevollmächtigt, eine Reihe von Grundgesetzen zu erlassen, die alle Aspekte des Lebens betreffen und die abschließend zu einer Verfassung zusammengefügt werden sollen. Die meisten Abschnitte wurden bereits als Grundgesetze verabschiedet; sie definieren die Grundstruktur des Staatswesens, wie das Amt des Staatspräsidenten, die Knesset, die Regierung, das Gerichtswesen, die israelischen Verteidigungsstreitkräfte, das Amt des Staatskontrolleurs, freie Berufswahl und Menschenwürde und Freiheit, als Schutz für Leib, Leben und Würde des Menschen. Der Grundsatz - Grundgesetz vor einfachem Gesetz - wurde 1995 bestätigt, als der Oberste Gerichtshof die Befugnis erhielt, zu überprüfen, ob von der Knesset verabschiedete Gesetze gegen ein Grundgesetz verstoßen.
Grundgesetzen
The Knesset (1958)
State Lands (1960)
The President (1964)
The Government (1968)
The State Economy (1975)
Israel Defense Forces (1976)
Jerusalem (1980)
The Judiciary (1984)
The State Comptroller (1988)
Human Dignity and Liberty (1992)
Freedom of Occupation (1992)
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Im Lauf der Jahre entwickelte sich durch richterliche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ein umfangreiches Fallrecht zum Schutz von Bürgerrechten wie Rede-, Versammlungs- und Religionsfreiheit sowie Gleichheit - Grundwerte des israelischen Rechtssystems. Als höchstes Gericht erster und letzter Instanz ist der Oberste Gerichtshof zuständig bei Anträgen auf Rechtshilfe von Einzelpersonen gegen die Regierung, ihre Minister sowie andere Vertreter und Behörden des Staates.
Generalstaatsanwalt
An der Spitze der Justiz steht der Generalstaatsanwalt, der das alleinige Recht hat, den Staat in allen größeren straf-, zivil- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Die Regierung ist verpflichtet, jegliche Handlungen, die der Generalstaatsanwalt für widerrechtlich betrachtet, zu unterlassen, es sei denn, die Gerichte entscheiden anders. Obwohl von der Regierung ernannt, arbeitet der Generalstaatsanwalt völlig unabhängig vom politischen System.
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Das Amt des Staatskontrolleurs
Das Amt des Staatskontrolleurs wurde 1949 per Gesetz eingerichtet, um die Rechenschaftspflicht staatlicher Organe sicherzustellen. Der Staatskontrolleur führt externe Revisionen aus und veröffentlicht Prüfungsberichte über die Legalität, Ordnungsmäßigkeit, Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Korrektheit der öffentlichen Stellen. Seit 1971 dient der Staatskontrolleur ebenfalls als Ombudsmann, der Beschwerden der Bürger gegen den Staat oder öffentliche Stelle, die der Prüfung des Kontrolleurs unterliegen, entgegennimmt. Der Staatskontrolleur wird von der Knesset in geheimer Abstimmung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und ist allein der Knesset verantwortlich. Er hat unbeschränkt Zugang zu den Konten, Akten und dem Personal aller Stellen, die seiner Prüfung unterliegen. Diese Prüfungen erstrecken sich auf die Tätigkeiten aller Ministerien, staatlichen Institutionen, Teile des Militärs, Kommunalbehörden, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, staatlichen Unternehmen usw. Außerdem ist der Staatskontrolleur kraft Gesetzes befugt, in die finanziellen Angelegenheiten der in der Knesset vertretenen Parteien und in ihre Wahlkampfausgaben Einsicht zu nehmen und bei Unregelmäßigkeiten Sanktionen (Geldstrafen) zu verhängen.
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