SOZIALWESEN- Sozialversicherung

 
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Sozialversicherung
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Sozialversicherungsgesetz von 1954 sichert der israelischen Bevölkerung über die Staatliche Versicherungsanstalt - eine autonome Körperschaft unter der Schirmherrschaft des Arbeits- und Sozialministeriums - umfassende soziale Dienstleistungen zu. Die Versicherung wird durch Pflichtbeiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbständigen sowie durch Beiträge aus dem Staatshaushalt finanziert. Die Einkommens- und Unterhaltspolitik der Regierung wird durch die Staatliche Versicherungsanstalt ausgeführt: Sie gewährt Familien und Einzelpersonen, deren Einkommen eine bestimmte Mindesteinkommensgrenze unterschreiten, Sozialhilfe und zahlt an Familien Kindergeld, wodurch das Familieneinkommen - besonders bei Familien mit vier oder mehr Kindern - deutlich gesteigert wird. Ein Nachtrag zum Sozialversicherungsgesetz gewährt allen auf tägliche Pflege angewiesenen Senioren entsprechende Altenpflege zu Hause oder in Alters- und Pflegeheimen. Die Verwaltung des Krankenversicherungsprogramms in Israel obliegt ebenfalls der staatlichen Versicherungsanstalt.


Leistungen der Staatlichen Versicherungsanstalt

Alters- und Hinterbliebenenrente36%
Kindergeld20%
Berufsunfähigkeitsrente10%
Arbeitsunfälle und Entschädigung für Opfer von Gesalttaten7%
Mutterschaftsgeld und Zuschüsse6%
Besoldung von Reservisten6%
Argeitslosenversicherung6%
Sozialhilfe5%
Pflegeleistungen4%