Das Sozialversicherungsgesetz von 1954 sichert der israelischen Bevölkerung über die Staatliche Versicherungsanstalt - eine autonome Körperschaft unter der Schirmherrschaft des Arbeits- und Sozialministeriums - umfassende soziale Dienstleistungen zu. Die Versicherung wird durch Pflichtbeiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbständigen sowie durch Beiträge aus dem Staatshaushalt finanziert. Die Einkommens- und Unterhaltspolitik der Regierung wird durch die Staatliche Versicherungsanstalt ausgeführt: Sie gewährt Familien und Einzelpersonen, deren Einkommen eine bestimmte Mindesteinkommensgrenze unterschreiten, Sozialhilfe und zahlt an Familien Kindergeld, wodurch das Familieneinkommen - besonders bei Familien mit vier oder mehr Kindern - deutlich gesteigert wird. Ein Nachtrag zum Sozialversicherungsgesetz gewährt allen auf tägliche Pflege angewiesenen Senioren entsprechende Altenpflege zu Hause oder in Alters- und Pflegeheimen. Die Verwaltung des Krankenversicherungsprogramms in Israel obliegt ebenfalls der staatlichen Versicherungsanstalt.
| Alters- und Hinterbliebenenrente | 36% |
| Kindergeld | 20% |
| Berufsunfähigkeitsrente | 10% |
| Arbeitsunfälle und Entschädigung für Opfer von Gesalttaten | 7% |
| Mutterschaftsgeld und Zuschüsse | 6% |
| Besoldung von Reservisten | 6% |
| Argeitslosenversicherung | 6% |
| Sozialhilfe | 5% |
| Pflegeleistungen | 4% |