Exekutive- Die Regierung
Israel Ministry of Foreign Affairs
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 Exekutive- Die Regierung

3/12/2001

 
 SYMBOLES | STRUKTUR | PRASIDENT | LEGISLATIVE | EXEKUTIVE | WAHLEN |  GERICHTSBARKEIT | RECHT | POLIZEI | KOMMUNALE VERWALTUNG | IDF
 
     
Exekutive: Die Regierung
 
 
Minister- kabinett
 

Das Exekutivorgan des Staates ist die Regierung (Ministerkabinett), deren Aufgabe es ist, die innen-, außen- und sicherheitspolitischen Angelegenheiten des Landes zu führen. Ihre politischen Befugnisse sind weitreichend und betreffen alle Bereiche, die nicht kraft Gesetzes einer anderen Behörde übertragen wurden.

Die Regierung bestimmt ihren Arbeits- und Beschlussfassungsmodus selbst. Sie tritt normalerweise einmal in der Woche zusammen, zusätzliche Sitzungen können jedoch bei Bedarf einberufen werden. Sie kann ebenfalls durch Ministerausschüsse tätig werden.

Alle bisherigen Regierungen Israels kamen aufgrund von Koalitionen mehrerer Parteien zustande, da noch nie eine Partei genügend Sitze in der Knesset errang, um allein eine Regierung bilden zu können.

Der neugewählte Premierminister, der mit der Regierungsbildung beauftragt ist, muss innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse der Knesset eine Kabinettsliste zur Billigung und den Entwurf eines Regierungsprogramms vorlegen.

Wenn die Minister gebilligt worden sind, sind sie bezüglich der Erfüllung ihrer Pflichten dem Premierminister gegenüber und bezüglich ihres Handelns der Knesset gegenüber rechenschaftspflichtig. Die meisten Minister stehen einem bestimmten Ressort vor und leiten ein Ministerium; Minister ohne Geschäftsbereich können aber mit be-stimmten Projekten betraut sein. Der Premierminister kann gleichzeitig Ressortminister sein.

Die Zahl der Minister darf einschließlich des Premierministers nicht höher als 18 und nicht geringer als acht sein. Mindestens die Hälfte von ihnen müssen Mitglieder der Knesset sein, jedoch müssen alle für die Knesset wählbar sein. Der Premierminister oder ein anderer vom Premierminister beauftragter Minister kann bis zu sechs stellvertretende Minister ernennen; diese müssen alle Mitglieder der Knesset sein.

Die Amtsperiode der Regierung beträgt normalerweise, ebenso wie die Legislaturperiode der Knesset, vier Jahre. Sie kann jedoch durch Tod oder Rücktritt des Premierministers bzw. durch ein Misstrauensvotum der Knesset verkürzt werden. Der Premierminister und die Minister einer abtretenden Regierung bleiben so lange im Amt, bis eine neue Regierung ihre Amtsperiode antritt.

Wenn der Premierminister aufgrund von Tod, Rücktritt, Amtsanklage oder eines Misstrauensvotums der Knesset sein Amt nicht mehr weiterführen kann, bestimmt die Regierung eines ihrer Mitglieder (das ebenfalls Mitglied der Knesset sein muss) zum amtierenden Premierminister. Diesem werden alle Rechte, die mit diesem Amt verbunden sind, übertragen, außer dem Recht, die Knesset aufzulösen. Die anderen Minister kommen ihren Pflichten weiter nach, bis ein neuer Premierminister gewählt ist und sein Amt antritt.


Israels Premierminister

David Ben-Gurion (1948-53)
Moshe Sharett (1954-55)
David Ben-Gurion (1955-63)
Levi Eshkol (1963-69)
Golda Meir (1969-74)
Jitzhak Rabin (1974-77)
Menachem Begin (1977-83)
Jitzhak Shamir (1983-84)
Shimon Peres (1984-86)
Jitzhak Shamir (1986-92)
Jitzhak Rabin (1992-95)
Shimon Peres (1995-96)
Benjamin Netanyahu (1996-1999)
Ehud Barak (1999-2001)
Ariel Sharon (2001-  )


David Ben-Gurion
DAVID BEN-GURION
  Moshe Sharett
MOSHE SHARETT
  Levi Eshkol
LEVI ESHKOL
 
Golda Meir
GOLDA MEIR
  Yitzhak Rabin
JITZHAK RABIN
  Menachem Begin
MENACHEM BEGIN
 
Yitzhak Shamir
JITZHAK SHAMIR
  Shimon Peres
SHIMON PERES
  Benjamin Netanyahu
BENJAMIN NETANYAHU
 
Ehud Barak
EHUD BARAK
  Ariel Sharon
ARIEL SHARON
   
 
 
 
 
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