Die Knesset, ein Parlament mit nur einer Kammer, ist die gesetzgebende Körperschaft in Israel. Ihren Namen und die Zahl ihrer Abgeordneten (120) übernahm sie von der Knesset Hagedola (Große Versammlung), der unter Esra und Nehemia im 5. Jh. v. Chr. in Jerusalem einberufenen jüdischen Ratsversammlung.
Eine neue Knesset tritt nach Parlamentswahlen, in denen die Verteilung der Sitze bestimmt wird, zusammen. Während der ersten Sitzung verpflichten sich die Abgeordneten der Knesset, ihr Amt treu und gewissenhaft auszuüben; ebenso werden der Vorsitzende der Knesset und seine Stellvertreter gewählt. Die Knesset wird alle vier Jahre neu gewählt, kann sich jedoch bereits vor Ende der Legislaturperiode selbst auflösen oder vom Premierminister aufgelöst werden. Bis zur Bildung einer neuen Knesset nach Neuwahlen bleibt die alte mit allen Rechten im Amt.
Die Knesset arbeitet durch Plenarsitzungen und zwölf ständige Ausschüsse: Hausausschuss; Ausschuss für Außenpolitik und Sicherheit; Finanzausschuss; Wirtschaftsausschuss; Ausschuss für Inneres und Umweltschutz; Erziehungs- und Kulturausschuss; Arbeits- und Sozialausschuss; Verfassungs- und Rechtsausschuss; Ausschuss für Einwanderung und Eingliederung; Staatskontrollausschuss; Ausschuss gegen Drogenmissbrauch; Ausschuss für die Verbesserung der Stellung der Frau.
In den Plenarsitzungen werden Debatten über Politik und Arbeit der Regierung geführt sowie über von der Regierung oder einzelnen Knesset-Abgeordneten eingebrachte Gesetzesvorlagen. Die Debatten der Knesset werden auf hebräisch geführt, die Abgeordneten können jedoch auch arabisch sprechen, da beide Sprachen Amtssprachen sind. Eine Simultanübersetzung steht zur Verfügung.